Wir l(i)eben die Vielfalt
 

Kinderrechte

 

Was sind Kinderrechte?

Jeder Mensch auf der Welt hat Rechte. Sie wurden von den Vereinten Nationen als Menschenrechte zusammengefasst und natürlich gelten diese auch für unsere Kinder. Allerdings sind Kinder gegenüber Erwachsenen benachteiligt, da sie besonders in dem Alter von 0-3 Jahren auf uns Erwachsene angewiesen sind. Ihr Überleben hängt davon ab. Damit möchten wir besonders Aufmerksam machen, wie bewusst wir uns unsere verantwortungsvollen Arbeit sind.
Am 20. November 1989 wurde das internationale Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (VN-Kinderrechtskonvention) verabschiedet. Deutschland ist einer von 196 Vertragsstaaten. In Deutschland ist die Kinderrechtskonvention seit dem Jahr 2010 verbindlich und gilt als Bundesgesetz.
Wir als Kindertagespflegepersonen haben die Verantwortung und die Aufgabe zusammen mit euch Eltern, in den ersten Lebensjahren den Grundstein für eine unbeschwerte, freie, glückliche Kindheit für die kleinen Waldtrolle zu schaffen.
Alle Kinder auf der Welt haben dieselben Rechte, egal welche Herkunft, Sprache, Hautfarbe, Geschlecht oder aber auch welchen erhöhten Förderbedarf.
• Jedes Kind hat das Recht auf alles, was es zum Leben braucht z.B. Essen, Trinken, ärztliche Versorgung, Hygiene, das Recht auf Spiel und Freizeit
• Mädchen und Jungen haben die gleichen Rechte und kein Kind darf schlechter behandelt werden als das andere.
• Jedes Kind hat das Recht gesund umsorgt und vor Gewalt geschützt aufzuwachsen.
• Jedes Kind hat das Recht bei seinen Eltern aufzuwachsen oder Kontakt zu beiden Elternteilen zu haben.
• Alle Kinder haben das Recht auf eine eigene Meinung und sie auch einsetzten zu dürfen.
• Kinder haben ein Recht darauf, dass wir Erwachsenen die Meinung der Kinder anhören und diese bei den Entscheidungen berücksichtigen.

Welche Kinderrechte betreffen unsere Arbeit als Großtagespflege

• Fürsorge und liebevoller Umgang
• Regelmäßige und altersgerechtes Speisen und Getränke
• Vor Gefahren schützen
• Saubere und hygienische Umgebung
• Körperpflege (Wickeln, Hände waschen, saubere Kleidung etc.)
• Trost, Sicherheit und Schutz
• Geborgenheit und Liebe
• Raum für eigene Meinung
• Demokratie und Partizipation
• Selbstvertrauen stärken
• Entwicklung und Bildungsförderung
• Inklusion
• Elternarbeit

Wie setzten wir diese Kinderrechte um?

Wir bei den kleinen Waldtrollen pflegen einen liebevollen Umgang. Wir besprechen uns täglich, wie wir den Tag gestalten. Dabei achten wir auf die Bedürfnisse der Kinder und beziehen ihre Ideen und Meinungen mit ein. Wir bieten in unseren Räumlichkeiten eine kindgerechte Umgebung. Wir haben alles kindersicher gemacht und eingerichtet, dass die Kinder eigenständig ins Spiel kommen können. Sie können ihre Spielsachen frei auswählen, auch kann jedes Kind täglich ein Spielzeug oder Kuscheltier von zuhause mitbringen. Zu unserer täglichen Routine gehört auch das Putzen und sauber halten unserer Räume. Hygiene ist uns sehr wichtig und mit täglichen und regelmäßigen Abläufen auch gut in den Alltag zu integrieren. Oft beziehen wir die Kinder auch ein wie z.B. beim Ausräumen der Spülmaschine, Tisch decken etc.
Bei uns bekommen die kleinen Waldtrolle immer nahrhafte und ausgewogene Mahlzeiten. Wir lieben es frisch zu kochen und Obst und Rohkost darf auch nicht fehlen. Wasser und Tee können die Kinder sich jederzeit in ihrer eigenen kindgerechten Flasche vom Tisch nehmen.
Wir wickeln die Kinder regelmäßig und nach Bedarf, dabei dürfen die Kinder sich aussuchen, von wem sie gewickelt werden. Wir legen Wert auf saubere Kleidung und bringen den Kindern eigenständiges Händewaschen und Zähneputzen bei. Wir bieten den Kindern immer Trost und Sicherheit an, wenn sie es brauchen. Wir wahren das Nähe und Distanz Verhältnis (z.B. Kuscheln die Kinder nur wenn sie das Bedürfnis danach haben und auf uns zukommen) ganz nach dem Motto: Mein Körper gehört mir. Dabei achten wir auch darauf, dass sie untereinander respektvoll miteinander umgehen und bestärken sie darin ihre eigenen Bedürfnisse zu verkünden. Und wenn es nur eine STOP- Geste oder ein lautes NEIN ist. Das stärkt das Selbstvertrauen jedes einzelnen Kindes. Wir holen jedes Kind auf seinen Entwicklungstand ab und fördern es individuell. Da wir eine inklusive Gruppe sind haben wir viele Möglichkeiten umfangreich und zielgerechte Angebote zur Förderung von Entwicklung und Bildung anzubieten und auszuarbeiten. Wir sind beide sehr kreativ und auch gerne in der Natur. Kinder mit erhöhtem Förderbedarf haben ein ‚Recht in der Gesellschaftsmitte sich frei entfalten zu dürfen und so angenommen zu werden wie alle anderen auch. Für uns ist das selbstverständlich, deshalb haben wir es nicht explizit erwähnt. Für die Kinder führen wir gemeinsam mit den Eltern zwei Mal pro Jahr Entwicklungsgespräche und machen Termine nach Bedarf.

Was bedeutet Kindeswohl?

Wir als Kindertagespflegepersonen unterliegen dem Paragrafen 8a SGB VIII. Das bedeutet, dass wenn wir den Verdacht hegen, dass in irgendeiner Weise, dass Wohl des Kindes gefährdet ist, wir die Pflicht haben die Schritte einzuleiten, die uns geschult wurden. Dabei werden wir von der Fachberatung und dem Jugendamt unterstützt. Auch sind wir selbst dazu verpflichtet, das Wohl des Kindes bei unserer Arbeit zu schützen und ebenfalls Meldung zu machen, wenn Fachkräfte dies missachten. Alle zwei Jahre sind wir dazu verpflichtet, den Lehrgang „Kindeswohlgefährdung" zu absolvieren.


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